UNSERE LEITLINIEN

 

Umweltschutz

Unsere Maßnahmen zum Umweltschutz entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorgaben und werden regelmäßig überprüft. Alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards werden von uns eingehalten. Wir unterstützen ökologisches und verantwortungsvolles Handeln und fördern umweltfreundliche Technologien. Der Notwendigkeit eines nachhaltigen Handelns sind wir uns bewusst; wir ermutigen unsere Mitarbeiter und fordern sie dazu auf, der Geschäftsleitung Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, die geprüft und – wenn sinnvoll und notwendig – auch umgesetzt werden.

Diskriminierung

Unsere Mitarbeiter sind aufgefordert, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

Menschenrechte – Zwangsarbeit / Kinderarbeit

Die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte wird respektiert und unterstützt.  Jegliche Form von Zwangsarbeit wird strikt abgelehnt.
Die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten werden beachtet.
Insbesondere das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sollen als Maßstab gelten und beachtet werden. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

Korruption / Umgang mit Geschenken und Einladungen

Unsere Mitarbeiter sind strikt angewiesen, sich an das geltende Korruptionsstrafrecht zu halten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:
Keiner unserer Beschäftigten darf von Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern Geschenke oder sonstige persönliche Vorteile einfordern. Die Annahme sowie die Vergabe von Geschenken und sonstigen Vorteilen ist insbesondere untersagt, wenn sie geeignet erscheint, anstehende unternehmerische Entscheidungen zu beeinflussen oder gegen ein Gesetz, eine Regelung oder Richtlinie zu verstoßen.

Fairer Wettbewerb

KSG-Maschinenbau GmbH steht für fairen und unverfälschten Wettbewerb.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, sich nicht an wettbewerbswidrigen Absprachen oder Vereinbarungen mit anderen Unternehmen zu beteiligen.

Einbeziehung von Geschäftspartnern

Die vorstehenden Verhaltensregeln sind bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, insbesondere auch bei der Auswahl von Geschäftspartnern, zu beachten. Partner, bei denen Zweifel bestehen, dass sie diese Verhaltensregeln – zum Beispiel hinsichtlich Zwangs- und Kinderarbeit, Menschenrechte – einhalten, sind aufzufordern,
umgehend diesen Verhaltensregeln Rechnung zu tragen; gegebenenfalls sind sie durch andere Geschäftspartner zu ersetzen.

Datenschutz und Offenlegung von Informationen

Alle geltenden Datenschutz- und Sicherheitsgesetze und -regelungen werden eingehalten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich personenbezogener Daten von Kunden, Verbrauchern und Beschäftigten.

Soziale Verantwortung

Das Wohlergehen unserer Mitarbeiter wie auch der gesamten Bevölkerung ist uns wichtig.
Wir stellen für unsere Mitarbeiter ein sicheres Arbeitsumfeld bereit, indem wir die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien bezüglich Arbeitssicherheit und aktiven Gesundheitsschutz erfüllen.
Unsere internen Arbeitsschutzmaßnahmen werden regelmäßig auf ihre Effizienz und Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Wir erkennen den Anspruch jeden Mitarbeiters auf angemessene Entlohnung an und halten uns an die gesetzlich garantierten Mindestlöhne.